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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht beschreibt die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der öffentlichen Verwaltung (Behörden und Ämter) sowie im Verhältnis zu Privatpersonen. Der Bürger ist aufgrund des hoheitlichen Handelns der Verwaltung meist in der schwächeren Position.

Im Bereich des Verwaltungsrechts berate ich insbesondere

  • öffentliches Wirtschaftsrecht (insb. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Umweltrecht, Immissionsschutzrecht)
  • allgemeinen Verwaltungsrecht (Bescheide, Auflagen, Weisungen, Gebühren und Kosten, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Asyl- und Ausländerrecht, Rundfunkrecht, Schulrecht)

Das Sozialrecht ist ein besonderer Teil der Leistungsverwaltung, das ich in Teilgebieten ebenfalls mitberate.