Das Steuerrecht regelt die öffentlichen Abgaben ohne Gegenleistungsanspruch.
Hierbei berate ich zum Einkommenssteuerrecht sowie Körperschaftssteuerrecht sowie Umsatzsteuerrecht.
Meine Dienstleistungen umfassen insb.
- die Vorbereitung von Steuererklärungen und Erklärungen zur gemeinsamen Feststellung (Feststellungserklärungen),
- Finanzbuchhaltung,
- Lohnbuchhaltung,
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen.