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Internationales Recht

Sobald der Sachverhalt einen Bezug zu einem anderen Staat aufweist, muss das anwendbare Recht sorgfältig anhand von Kollisionsnormen geprüft werden. Unter Umständen findet dann nicht das deutsche sondern ausländisches Recht auf den Konflikt Anwendung.

Ich überprüfe im erforderlichen Falle das anwendbare Recht und ermittle – sofern möglich – die Rechtslage in der fremden Rechtsordnung.

Rechtsanwalt Hinrich Doege
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