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Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst die bürgerlich-rechtlichen Beziehungen zwischen Personen des Privatrechts (natürliche und juristische Personen).

Im Bereich des Zivilrechts berate ich insbesondere die Bereiche:

  • Vertragsrecht (u.a. Vertragserstellung und Anpassung, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mangelgewährleistung und Garantieansprüche, Prüfung und Durchsetzung von Forderungen, Zwangsvollstreckungsrecht). Zum Vertragsrecht zählt insb. auch das Mietrecht und das Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht (insb. Begleitung von An- und Verkauf von Grundstücken und Wohnungseigentum, Lösung von nachbarschaftsrechtlichen Konflikten)
  • Erbrecht (u.a. Ermittlung der Erbfolge sowie Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse, Erbverträge), Erbausschlagung, Erbscheinantrag, Prüfung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche unter Einschluss des Pflichtteilsanspruchs)

Siehe auch internationales Recht