Das Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, welches sich mit dem Handel und dem Aufbau und Tätigwerden von Gesellschaften beschäftigt.
Im Bereich des Wirtschaftsrechts berate ich insbesondere die Bereiche:
- Gründung von Unternehmen („start-up“); Formwahl und Anpassung von rechtlichen Strukturen durch und im Gesellschaftsvertrag
- Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mangelgewährleistung und Garantieansprüche, Prüfung und Durchsetzung von Forderungen, Zwangsvollstreckungsrecht)
- Regressansprüche und Haftungsfragen
- Liquidation von Unternehmungen